Was ist im Wald erlaubt?

Oft werde ich gefragt, darf ich das machen oder ist das erlaubt? Jetzt habe ich mir gedacht, ich schreibe die Liste einfach mal auf! Wir alle haben ein Interesse, den Wald zu erleben und dabei nichts Verbotenes zu tun. Also, was ist alles möglich?

Für uns alle hat unser Wald einen großen Wert. Wir wollen ihn gerne nutzen und zur Erholung dort spazieren gehen. Doch der Wald tut viel mehr für uns. Dazu haben wir schon einen anderen Artikel geschrieben, zum Wert des Waldes.

Du kannst dir auch das Video zu dem Artikel ansehen!

Darf ich den Wald betreten?

In Deutschland haben wir das Recht, den Wald auf eigene Gefahr hin zu betreten. Das ist ein Recht, was nicht in jedem Land der Welt vorhanden ist. Also sollten wir das Recht auch in Ehren halten und uns um den Wald sorgen. Das Recht für Waldbetretung ist in das Bundeswaldgesetz geschrieben.

Allerdings kann dieses Recht eingeschränkt werden. So dürfen keine motorisierten Fahrzeuge den Wald befahren, ohne Grund und Erlaubnis. Mit Mountainbikes und Pferden darf man auch in den Wald, aber nur auf den Wegen bleiben!

Darf ich Pilze sammeln?

Generell darf jede Privatperson für den Eigenverbrauch Pilze in geringen Mengen sammeln. Dies gilt nur für einige Arten, wie zum Beispiel Pfifferlinge, Rotkappen, Birkenpilze und Steinpilze.

Ausgenommen sind Trüffel und Kaiserling, diese dürfen nicht entnommen werden. Es darf auch nicht einfach wahllos Pilze gesammelt werden und diese hinterher bewerten lassen. Wer also Pilze sammeln möchte, sollte schon Kenntnisse haben.

Wer nun mehr Pilze sammeln möchte, der benötigt einen Pilzsammelschein, der meistens von der unteren Naturschutzbehörde ausgestellt wird.

Das Weiterverkaufen mit Gewinnerzielungsabsicht wird mit Bußgeldern bestraft.

Insgesamt gelten Grenzen für das Sammeln von Pilzen, in guten und auch in schlechten Jahren.

Das Sammeln von Pilzen in Naturschutzgebieten ist generell untersagt und auch das Waldbetretungsrecht kann in einigen Situationen je nach Bundesland verboten sein. Also informiert ihr euch lieber vorab, ob ihr an eurem Ort die Pilze sammeln dürft.

Darf ich Kräuter und Beeren sammeln?

Dieses Thema ist ähnlich wie das Sammeln von Pilzen. Das Sammeln von Kräutern und Beeren ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings gilt auch hier: Sammeln nur in geringen Mengen und auch nicht in Naturschutzgebieten.

Achtet beim Pflücken darauf, dass ihr die Pflanze nicht ausreißt. Denn wir wollen schonend mit der Natur umgehen.

Wichtig ist: Sammelt nicht an einer viel befahrenen Straße. Die Abgase sind ungesund. Ebenso wascht eure Beute, denn so lauft ihr nicht Gefahr an, dem Fuchsbandwurm zu erkranken.

Auch bei den Kräutern und Beeren gilt, dass ihr keine wirtschaftliche Absicht haben dürft. Lediglich das Sammeln für den eigenen Haushalt ist erlaubt!

Es gibt auch Pflanzen, die unter Schutz stehen. Also passt auf, was ihr pflückt. Vorwissen ist sehr wichtig, dass ihr auch die richtigen Pflanzen pflückt. Es gibt Pflanzen, die sich sehr ähnlich sind und giftig sind!

Darf ich im Wald Feuer machen und grillen?

Das offene Feuer ist in den deutschen Wäldern verboten. Es kann dabei zu Bußgeldern kommen. Im Falle von Waldbränden sogar zu Freiheitsstrafen.

Unter den Begriff offenes Feuer fallen alle Feuer, bei denen eine Flamme zu sehen ist. Dazu zählt das Lagerfeuer, Grillfeuer und der Campingkocher. Ebenso fallen darunter Kerzen, Streichhölzer, Fackeln und sogar die Teelichter.

Ist Feuer nun gar nicht erlaubt?

Wie für jede Regel gibt es auch hier Ausnahmen. Dazu zählen Waldbesitzer, Jäger und Imker. Die eigenen Regeln für das Feuer im Wald haben.

Als Privatperson hat man aber die Möglichkeit, öffentliche Feuerstellen und Grillplätze zu nutzen. Eine weitere Möglichkeit besteht auch darin, das Feuer öffentlich anzumelden und eine Genehmigung dafür zu bekommen. Meistens sind diese entweder bei der Gemeindeverwaltung oder beim Forstamt zu beantragen.

Wie das immer so ist in Deutschland unterscheiden sich die verschiedenen Angaben und Verbote ein wenig in den verschiedenen Bundesländern. Daher könnt ihr genaueres in eurem Bundesland erfragen oder euch die Landeswaldgesetze durchlesen.

Den Waldbrandgefahrenindex könnt ihr hier beim Deutschen Wetterdienst einsehen. Weitere Informationen gibt es auch bei den Landesforstbetrieben eures Bundeslandes. Eine ausführliche Liste finde ihr in unserem Artikel “Wem gehört der Wald?

Darf ich im Wald zelten?

Diese Frage zu beantworten, stellt sich als komplizierter heraus, als ich am Anfang dachte. Denn es gibt sehr viele verschiedene Einzelheiten, die geklärt werden müssten.

Also generell ist es verboten im Wald zu übernachten, dabei gibt es Ausnahmen!

Diese generelle Aussage wollen wir nun genauer unterteilen.

Es gibt wie schon oben beschrieben das freie Betretungsrecht des Waldes. Dabei gibt es verschiedene Regeln aus den Bundesländern. Die Waldbetretung in der Nacht ist dabei unterschiedlich und nicht immer erlaubt.

Die nächste Unterscheidung, die wir treffen müssen, ist: Zelten, Campen und Biwakieren.

Zelten bedeutet ein Zelt aufzuschlagen und darin zu übernachten. Dies ist an sich immer verboten.

Campen bedeutet hier mit einem Campingwagen im Wald zu übernachten. Dabei gilt, dass es gekennzeichnete Flächen gibt, an denen der Camper abgestellt werden darf. Ich darf grundsätzlich nicht den Wald mit einem Fahrzeug befahren, wenn ich keine Erlaubnis dafür habe.

Biwakieren bedeutet in einem Schlafsack unter freiem Himmel zu übernachten. Das ist auch erlaubt. Besonders bei Wandertouren im Gebirge, gibt es auch einige Schutzhütten, die man aufsuchen darf. Also kann Biwakieren als weniger problematisch betrachtet werden als das Zelten.

Nun die große Ausnahme: Wenn ich meinen eigenen Wald besitze oder die Erlaubnis des Waldbesitzers habe, kann ich auch ein Zelt aufschlagen und dort übernachten. Dann gelten wieder andere Rechte.

Abschließend lässt sich nur festhalten, dass kein Thema so kompliziert zu verstehen ist, wie das Übernachten in der Natur. Dabei spielen sehr viele verschiedene Gesetze eine Rolle, dass dort ein Überblick nur schwer möglich ist.

Darf ich im Wald rauchen?

Die meisten Waldbrände in Deutschland gehen auf die Fahrlässigkeit der Menschen zurück. Dabei spielt auch das Rauchen eine Rolle. Daher wurde das Rauchen im Wald verboten und eingeschränkt.

In einigen Bundesländern existiert ein ganzjähriges Rauchverbot. Dazu zählen: Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen.

In den meisten anderen Bundesländern gibt es ein Rauchverbot zwischen dem 1. März und 31. Oktober. Darunter fallen: Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein.

Eine Besonderheit ist Sachsen-Anhalt. Dort ist das Rauchen zwischen dem 15. Februar und dem 15. Oktober verboten.

Wie es bei Regeln so schön ist, gibt es auch hier eine Ausnahme. Die im Wald Arbeitenden sind von diesen Regeln ausgenommen und haben gesonderte Vorschriften.

Darf ich im Wald meinen Müll entsorgen?

Wir alle freuen uns auf einen entspannten Spaziergang im Wald. Dabei finden wir immer wieder Verpackungen, Sperrmüll und auch Gartenabfälle.

Wie ihr vielleicht schon denken könnt, ist es nicht erlaubt im Wald seinen Müll zu entsorgen.

Es macht mich immer wieder traurig, wieviel Müll wir im Wald finden können.

Wir sollten alle ein wenig Umweltschutz betreiben und unseren Müll wieder mitnehmen. Er hat nichts im Wald zu suchen.

Je nach Art des Mülls gibt es dafür verschiedene Strafen. Es kann hier also zu sehr hohen Bußgeldern kommen.

Dies gilt auch für Gartenabfälle. Falls ihr also einen Apfelbaum im Garten habt und die Äpfel in den Wald fahrt, kann das auch schon bestraft werden. Weil es in dem Fall auch noch in das Jagdrecht und das darunterfallende Füttern von Wildtieren fällt. Dazu gibt es nochmal separate Regeln und Gesetze.

Darf ich im Wald meinen Hund freilaufen lassen?

Auch in dieser Frage gibt es keine einheitliche Regel. Während der Brut- und Setzzeit kann bundesweit von einer Leinenpflicht ausgegangen werden.

Generell gibt es in den Bundesländern verschiedene Gesetze. So gibt es einige Bundesländer mit einer ganzjährigen Leinenpflicht für die Hunde.

Dabei kann ein Verstoß auch bestraft werden, von einer Ordnungswidrigkeit bis zu einem Bußgeld von ein paar tausend Euro.

Eine wichtige Information ist auch, dass wildernde Hunde nach dem Jagdgesetz von den Jägern geschossen werden dürfen. Wildernd bedeutet, dass der Hund Wild nachgeht. Das kann schon die Verfolgung einer Fährte bedeuten.

Wildernde Hunde sind sehr gefährlich für das Wild. Sie verfolgen Wild ohne jeglichen Grund. Falls der Hund es sogar schafft Wild zu fangen, dann sind sie noch angezeigt nach dem Tierschutzgesetz, denn eine solche Aktion stellt den Tatbestand einer Hetzjagd, also dem Nachjagen von Wild und Treiben bis zum Tod. Dies ist nur unter sehr strengen Auflagen erlaubt, zum Beispiel bei der Nachsuche eines verwundeten Tieres.

Bei dieser Regel gibt es auch wieder Ausnahmen, so sind Jagdhunde und Suchhunde im Training und Einsatz von diesen Regeln ausgenommen.

Darf ich im Wald Bogen schießen?

Generell ist gegen das Bogenschießen im Wald nichts auszusetzen. Grundsätzlich gilt, dass der Waldbesitzer gefragt und davon in Kenntnis gesetzt werden muss.

Es muss auch sichergestellt werden, dass niemand zu Schaden kommt und die Schussbahn sicher ist. Wie immer gilt, dass der Bogenschütze seinen Pfeil zu verantworten hat.

Darf ich im Wald picknicken?

Bei einem schönen Spaziergang ist das Picknick immer dabei. Das Picknicken ist im Wald erlaubt. Jedoch sollte dafür die Betretungsrecht von oben beachtet werden.

In Naturschutzgebieten sollten die Wege auf jeden Fall nicht verlassen werden. Oft gibt es auch ausgeschilderte Plätze, an denen sich gerne ausgebreitet werden darf.

Bitte achtet darauf, keinen Müll zu hinterlassen.

Achtet auch Beschilderungen!

Wenn ihr im Wald unterwegs seid, dann kommt ihr sicherlich auch in Situationen, wo Verbotsschilder oder Wegsperren aufgestellt wurden. Bitte beachtet diese auch, sie haben einen Grund, warum sie aufgestellt wurden.

So ist es auch mit den Ansagen von Forstpersonal oder Gebietsbetreuung in Naturschutzgebieten. Nehmt diese Aussagen bitte ernst, auch wenn für euch der Sinn nicht direkt ersichtlich scheint.

Meine eigene Erfahrung zum Thema

Ich möchte euch eine Anekdote aus meiner eigenen Erfahrung teilen:

Nach einem großen Sturm war viel im Wald umgefallen. Wir waren also gerade dabei, Sturmholz aufzuarbeiten.

Für das gesamte Waldgebiet gab es ein allgemeines Waldbetretungsverbot, weil die Wege zum größten Teil blockiert waren. Bei diesen Arbeiten heißt es für uns immer, größte Vorsicht walten zu lassen. Denn kein Rettungspersonal wird in den Wald kommen. Wir müssen uns selbst bergen und zum Notarzt bringen.

Insgesamt sind wir also im Sturmholz, was immer gefährlich ist aufzuarbeiten und wir würden keine Hilfe bekommen.

In dieser Situation sind wir gerade dabei, eine Fichte zu fällen, die schon über einen Wanderweg hängt. Das gestaltet sich als schwierig und wir haben schon eine Säge festgesetzt, weil die Spannung sich anders entwickelt hat, als wir es angenommen hatten.

Als Unterstützung haben wir einen Forwarder mit Greifarm dabei.

Ein Kollege und ich sichern unterdessen den Wanderweg. Auf seiner Seite kommt eine Spaziergängerin mit ihrem Hund an. Er bittet Sie doch bitte stehen zu bleiben. Sie pöbelt ihn an und läuft einfach weiter. Er spricht weiter mit ihr. Sie antwortet ihm nur: „Sie können mir hier nichts verbieten, das ist schließlich auch mein Wald und ich darf hier weiter gehen!“

Zum Schluss zieht er sie am Rucksack zurück. In dem Moment fällt der Baum wenige Meter vor den beiden auf den Boden.

Das ist eine sehr brenzliche Situation, die ich nicht so gerne wiederholen möchte.

Also bitte haltet euch auch an Beschilderungen und Ansagen von Forstpersonal. Wir wollen euch nicht den Wald verbieten. Wir möchten nur, dass alle sicher und glücklich nach Hause gehen können!!

Disclaimer: Dieser Artikel ist trotz guter Recherche eine Momentaufnahme. Wir werden uns bemühen, ihn aktuell zu halten. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

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