Wem gehört der deutsche Wald?

Geht ihr auch manchmal durch den Wald und wundert euch, wem der Wald den eigentlich gehört? Ich wundere mich regelmäßig, denn entweder ist der Wald nicht gepflegt oder es sind tiefe Spuren von den Forstarbeiten vor Ort. Wem gehört also unser Wald in Deutschland?

Generell gilt, dass in Deutschland jeder Wald besitzen kann. Der meiste Wald ist tatsächlich auch in Privatbesitz (ca. 48%). Die nächsten großen Waldbesitzer sind die Bundesländer mit ca. 29%. Danach folgen die Kirchen und Kommunen mit 19%. Ein kleiner Anteil von 4% gehört dem Bund.

Die Zahlen können wir aus der Bundeswaldinventur entnehmen. Dabei werden ziemlich viele Fragen, um den Wald von Experten beantwortet. Die nächste Bundeswaldinventur ist aktuell in der Bearbeitung.

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Privatwald

Unter die Gruppe der Privatwaldbesitzer fallen Einzelpersonen, Personengruppen und Unternehmen. Dabei kann der Wald bei einigen schon traditioneller Familienbesitz sein und bei anderen ist der Wald gerade erst gekauft worden.

Eine weitere Möglichkeit an Wald zu kommen ist, eine Ackerfläche aufzuforsten. Dabei gilt zu beachten, dass je nach Bundesland eine Genehmigung dafür einzuholen ist.

Die Fläche des Privatwaldes kann dabei sehr unterschiedlich sein. Es gibt einige sehr große Privatwaldbesitzer, die etliche tausend Hektar besitzen. Die meisten Waldbesitzer zählen allerdings zu der Klein- und Kleinstbesitzer von wenigen Hektar zu Anteilen an einem Hektar.

Dies zeigt schon auf, wie divers die Gruppe der Privatwaldbesitzer sein kann.

Wie wird Privatwald bewirtschaftet?

Daher stellt sich die Frage, wie wird der Wald nun bewirtschaftet?

Bei großen Flächen sind meistens private Forstbetriebe für die Bewirtschaftung verantwortlich. Als Daumenregel könnt ihr etwa 250 Hektar als Minimum dafür annehmen. Das entspricht ca. 350 Fußballfeldern. Darunter macht die Bewirtschaftung im Vollerwerb wirtschaftlich meistens wenig Sinn.

Ich bin mir sicher, dass es auch kleine Forstbetriebe gibt, die von weniger Fläche leben können. Das wird aber nicht die Regeln sein.

Für viele Privatwaldbesitzer geht es auch darum, das eigene Brennholz zu fällen und so im Winter heizen zu können. Dies ist besonders historisch in den kleinen Bauernwäldern der Fall gewesen. Dafür sollte ein wenig Bauholz für die Scheune und Brennholz für den Winter aus dem Wald entnommen werden.

Eine weitere sehr interessante Möglichkeit für die Bewirtschaftung von kleinen Flächen bietet sich in den Forstbetriebsgemeinschaften. Das ist ein wirtschaftlicher Zusammenschluss aus vielen kleinen Waldbesitzern, die gemeinsam einen Förster anstellen. Diese Möglichkeit stellt eine neue und sehr gute Möglichkeit dar, weil die kleinen Wälder nicht mehr von den Landesforsten verwaltet werden dürfen.

Privatwaldbesitz für den Naturschutz?

Eine nicht gerade kleine Gruppe von Waldbesitzern überlassen ihre Wälder der Natur. Sie leben oft weiter weg und haben kleine Waldstücke geerbt. Früher wurde dort das Brennholz geschlagen, aber heutzutage benötigen sie kein Brennholz mehr. So wird in diesem Wäldern Naturschutz betrieben.

Die Gruppe der stillgelegten Privatwälder sorgt bei anderen Waldbesitzern für Besorgnis, weil gerade bei den Käferschäden, werden die Wälder nicht gepflegt und so können sich Schädlinge von dort aus verbreiten.

Das Interesse am Wald ist bei der Gruppe der Privatwaldbesitzern sehr verschieden und so finden sich dort von Naturschützern, Wildnisliebhabern und Wirtschaftswäldern alles an.

Landeswald

Auch wenn die Bundesländer nicht einmal ein Drittel des Waldes von Deutschland besitzen, sind ihre Wälder doch die Bekanntesten. Wenn wir an einen Förster denken, denken wir an den Revierförster im Landeswald. Wenn wir im Wald unterwegs sind, gehen wir davon aus, dass wir uns im öffentlichen Wald befinden.

Der Landeswald ist zusammen mit den größten Privatwaldbesitzern hauptsächlich für den Holzeinschlag verantwortlich in Deutschland.

Die Entscheidung darüber, was in dem Wald passiert, wird von der Landesregierung des jeweiligen Bundeslandes entschieden.

Dabei sollten eigentlich die Interessen der Bürger berücksichtigt werden, jedoch wird die Holzernte besonders gerne auch für die Verbesserung der Landeskasse genutzt. Dabei unterscheiden sich die Entscheidungen je nach Bundesland.

Die Bundesländer sind neben dem Waldbesitz auch verantwortlich für die Einhaltung der Gesetze im Wald. Daraus resultierte ein Streit, denn die Landesförster mussten sich im Landeswald auch selbst kontrollieren.

Aus dem Streit resultierte eine strikte Trennung der Bewirtschaftung und Hoheit. Aus diesem Grund können wir in den Bundesländern die Landesforstbetriebe und die Hoheitsförstereien sehen.

Die Aufgabe der Hoheitsförstereien ist die Einhaltung der Gesetze und Beratung von kleinen Privatwäldern und die Aufgabe der Landesforsten ist die Bewirtschaftung der Landeswälder.

Wir haben euch hier einmal von die Landesforstbetriebe von allen Bundesländern gelistet. In Hamburg und Bremen sind die Landesforsten kleiner und somit anders angesiedelt im Senat.

BundeslandLandesforstbetrieb
Baden-WürttembergForst BW
BayernBayerischen Staatsforsten
BerlinBerlin Forsten
BrandenburgLandesbetrieb Forst Brandenburg
BremenBremer Bau und Umweltressort
HamburgHamburgische Forstreviere
HessenHessenforst
Mecklenburg-VorpommernLandesforst Mecklenburg-Vorpommern
NiedersachsenNiedersächsische Landesforsten
Nordrhein-WestfalenWald und Holz NRW
Rheinland-PfalzLandesforsten Rheinland-Pfalz
SaarlandSaarForst Landesbetrieb
SachsenStaatsbetrieb Sachsenforst
Sachsen-AnhaltLandesforstbetrieb Sachsen-Anhalt
Schleswig-HolsteinSchleswig-Holsteinische Landesforsten
ThüringenThüringenforst

Körperschaftswald

Als weitere Gruppe der Waldbesitzer sind die Kommunal-, Stadt-, Kirchen- und Stiftungswälder zu nennen. Diese verschiedenen Waldbesitzer werden unter der Kategorie der Körperschaftswälder zusammengefasst.

Die Stiftungswälder gehören verschiedenen gemeinnützigen Organisationen. Dabei wird die Bewirtschaftung der Wälder hier auch nach den Vorsätzen der Verbände durchgeführt. Häufig sind dies auch Naturschutzgebiete und unterstehen oft den Zielen des Natur-, Arten- oder Landschaftsschutzes.

Die Kirchenwälder gehören entweder der katholischen oder evangelischen Landeskirche und sind historische Eigentümer, die noch übriggeblieben sind. Die Flächen verteilen sich auf kleine Abschnitte, die über weite Strecken verteilt sind. Die Bewirtschaftung erfolgt zur Pflege der Schöpfung und sind daher nicht primär wirtschaftlichen Zielen unterstellt.

Bei den meisten Waldbesitzern spielen die Bürger selten eine aktive Rolle. Bei den Kommunal- und Stadtwäldern stehen nun aber auch die Bürger eher im Zentrum. Es gibt einige Städte, die mit dem Gewinn aus der Forstwirtschaft weitere soziale Projekte finanzieren. Generell wird sich hier mehr um die Erholgungsfunktion der Wälder gesorgt. Die Bürger sollen sich in dem Wald wohl fühlen. In diesem Wald kommen häufiger Arbeitspferde zum Einsatz, denn es wird mehr Wert auf sorgfältige und nachhaltige Forstwirtschaft gelegt.

Bundesforst

Ein Waldbesitzer, der oft in Vergessenheit gerät, sind die Bundesforsten. Die Bundesrepublik hat hauptsächlich die Flächen, die zur Bundeswehr gehören unter der eigenen Obhut.

Die Bundesforsten sind nicht besonders groß und haben auch wenig Forstwirtschaft. Ihr Hauptaufgabe besteht in der Pflege der Truppenübungsplätzen.Dabei gibt es auch immer mal wieder einen Holzeinschlag, aber der größte Anteil liegt im Bereich des Naturschutzes.

Besonderheiten des Waldbesitzes in Deutschland

Wie wir aus anderen Bereichen schon gewohnt sind, spielen Ausnahmen und Besonderheiten auch im Waldbesitz eine Rolle. Daher gibt es zwei wichtige Besonderheiten, die wir genauer betrachten wollen.

Waldbetretungsrecht

Wir haben sicher unsere Meinungen über die Gesetze in Deutschland. Ein Gesetz erfreut uns aber sicher alle. Es gibt ein Gesetz, was regelt, dass wir alle den Wald betreten dürfen. Das ist ein Privileg, dass es so nur selten im Ausland gibt.

Geregelt wird das im Bundeswaldgesetz §14:

Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.§ 14 BWaldG

Wir dürfen sogar Pilze und Beeren sammeln, aber nur zum Eigenverzehr und nicht zum Verkauf. Wenn ihr wissen wollt, was ihr genau beachten müsst. Findet ihr weitere Informationen hier!

Eines ist sehr wichtig! Das Betreten des Waldes kann auch verboten werden. Zum Beispiel bei Baumfällungen, gilt es die Absperrung zu beachten und nicht einfach außen herumzulaufen. Auch nach einem Sturm kann der Wald gesperrt werden. Bitte haltet euch auch daran.

Ich kann euch aus eigener Gefahr einiges berichten, welche Gefahren in solchen Situationen bestehen. Selbst für geschultes Personal ist der Sturmbruch eine sehr gefährliche Aufgabe. Also bleibt nach einem starken Sturm lieber aus dem Wald! Es gibt so viele schöne Tage, an denen ihr den Wald besuchen könnt!

Rechtholz

Ein sehr altes Recht, aktuell vor allem in Bayern, ist das Rechtholz. Dabei geht es auf historische Ansprüche an den Wald. Einige Familien haben noch das Anrecht auf die Brennholzernte oder Gewinnbeteiligung am Wald.

Abschließend lässt sich festhalten, dass es viele verschiedene Waldbesitzer in Deutschland gibt und es nicht nur großen Konzernen oder dem Staat gehört. Auch wenn diese beiden laut sind, es gibt noch viele Waldbesitzer darüber hinaus!

Egal, wem der Wald aber nun gehört, wir alle dürfen den Wald für unsere Spaziergänge betreten. Also jetzt erstmal raus etwas frische Luft tanken und bis zum nächsten Artikel!

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